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Verhinderungspflege: Entlastung für pflegende Angehörige und Betreuung rund um die Uhr

Die Verhinderungspflege ist eine wichtige Unterstützungsleistung für pflegende Angehörige, die vorübergehend verhindert sind, ihre pflegebedürftigen Familienmitglieder zu betreuen. Doch was genau ist Verhinderungspflege, wer hat Anspruch darauf und wie wird sie beantragt? In diesem Artikel werden die wichtigsten Informationen und Fragen rund um die Verhinderungspflege beantwortet.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht versorgt werden kann, übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung durch einen professionellen Pflegedienst oder eine andere geeignete Person.

  • Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden.

  • Um die Verhinderungspflege in Anspruch zu nehmen, muss eine Pflegebedürftigkeit vorliegen, die häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder eine andere private Pflegeperson muss sichergestellt sein, und die Pflegeperson muss vorübergehend an der Pflege gehindert sein.

  • Die Verhinderungspflege darf maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden, und die Kosten werden bis zu einem Höchstbetrag von 1.612 € pro Jahr übernommen.

Definition: Was genau ist die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung, die es pflegenden Angehörigen ermöglicht, sich zeitweise zu erholen oder anderweitige Verpflichtungen wahrzunehmen. Wenn der Pflegebedürftige vorübergehend nicht versorgt werden kann, z.B. wenn der Pflegende selbst krank wird oder in den Urlaub fährt, übernimmt die Verhinderungspflege die Betreuung des Pflegebedürftigen. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden und wird durch einen professionellen Pflegedienst oder eine andere geeignete Person durchgeführt.

Die Verhinderungspflege bietet eine wichtige Entlastung für pflegende Angehörige, die oft rund um die Uhr für ihre Lieben da sind. Durch die Möglichkeit, sich zeitweise zurückzuziehen, können sie neue Kraft und Energie tanken, um die Pflege langfristig aufrechtzuerhalten. Die Verhinderungspflege ist auch eine wertvolle Unterstützung für Pflegebedürftige, die dadurch eine kontinuierliche Versorgung und Betreuung erhalten.

Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?

Die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege sind beides Leistungen der Pflegeversicherung, die dazu dienen, die pflegenden Angehörigen zu entlasten. Aber wo liegen die Unterschiede zwischen den beiden Leistungen?

Die Verhinderungspflege ist eine vorübergehende Entlastung für pflegende Angehörige, wenn diese selbst ausfallen oder verhindert sind. Sie können für maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und dienen dazu, dass die pflegebedürftige Person während der Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin versorgt wird. Die Verhinderungspflege kann von einer anderen Person erbracht werden, die vom Pflegebedürftigen frei gewählt wird und keine Verwandtschaftsbeziehung hat.

Im Gegensatz dazu ist die Kurzzeitpflege eine vorübergehende Unterbringung der pflegebedürftigen Person in einer stationären Pflegeeinrichtung, wenn die pflegenden Angehörigen ausfallen oder eine Auszeit benötigen. Die Kurzzeitpflege kann für bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden und dient dazu, dass die pflegebedürftige Person während der Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin versorgt wird. Die Kosten für die Kurzzeitpflege werden direkt von der Pflegeversicherung übernommen.

In der folgenden Tabelle haben wir die wichtigsten Unterschiede zwischen der Verhinderungspflege und der Kurzzeitpflege noch einmal übersichtlich zusammengefasst:

Verhinderungspflege Kurzzeitpflege
vorübergehende Entlastung für pflegende Angehörige
vorübergehende Unterbringung der pflegebedürftigen Person
maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr
bis zu acht Wochen pro Kalenderjahr
Versorgung durch eine vom Pflegebedürftigen frei gewählte Person
Versorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung
Kostenübernahme bis zu 1.612 € pro Kalenderjahr
Kostenübernahme bis zu 1.995 € pro Kalenderjahr

Die wichtigsten Informationen zur Verhinderungspflege im Überblick

Die Verhinderungspflege ist ein komplexes Thema und es ist wichtig, sich im Voraus tiefgreifend damit zu beschäftigen. Im Nachfolgenden erhalten Sie die wichtigsten Informationen und Antworten auf die meistgestellte und wichtigsten Fragen zum Thema Verhinderungspflege.

Welche Voraussetzungen müssen für die Verhinderungspflege erfüllt sein?

Für die Inanspruchnahme der Verhinderungspflege müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst muss eine Pflegebedürftigkeit gemäß §14 SGB XI vorliegen. Außerdem muss eine häusliche Pflege durch einen Angehörigen oder eine andere private Pflegeperson sichergestellt sein. Diese Pflegeperson muss bereits seit mindestens sechs Monaten regelmäßig und in erheblichem Umfang tätig sein.

Des Weiteren darf die Verhinderungspflege nur in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson vorübergehend an der Pflege gehindert ist. Hierzu können etwa eigene Krankheit oder ein dringender Termin zählen. Zudem darf die Verhinderungspflege maximal sechs Wochen pro Kalenderjahr in Anspruch genommen werden.

Wichtig ist auch, dass die Verhinderungspflege rechtzeitig bei der zuständigen Pflegekasse beantragt wird. In der Regel ist ein Antrag vier Wochen vor dem geplanten Zeitraum einzureichen. Eine Ausnahme kann jedoch gemacht werden, wenn die Pflegeperson unerwartet ausfällt und die Verhinderungspflege kurzfristig benötigt wird.

Es ist zudem wichtig zu beachten, dass die Verhinderungspflege nur von professionellen Pflegekräften durchgeführt werden darf, die von der Pflegekasse zugelassen sind. Auch die Höhe des Pflegegeldes kann je nach Pflegegrad und Art der Pflege unterschiedlich ausfallen.

Wo kann ich die Verhinderungspflege beantragen?

Die Verhinderungspflege kann bei der Pflegekasse beantragt werden, bei der die pflegebedürftige Person versichert ist. Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig einzureichen, da die Verhinderungspflege nur gewährt wird, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und ausreichend Mittel zur Verfügung stehen. Der Antrag kann formlos gestellt werden, sollte aber alle relevanten Informationen und Nachweise enthalten. Es ist auch möglich, den Antrag auf Verhinderungspflege online zu stellen.

Welchen Stundenlohn erhält die Pflegekraft für die Verhinderungspflege?

Die Höhe des Stundenlohns für eine Pflegekraft, die im Rahmen der Verhinderungspflege eingesetzt wird, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen spielt die Qualifikation der Pflegekraft eine Rolle, zum anderen gibt es regionale Unterschiede. Die Kosten für die Verhinderungspflege werden nicht vollständig von der Pflegekasse übernommen. Die Pflegekasse zahlt lediglich einen festgelegten Betrag pro Tag, der sich an der Pflegestufe des Pflegebedürftigen orientiert. Die Differenz zwischen diesem Betrag und dem tatsächlichen Stundenlohn muss vom Pflegebedürftigen oder seinen Angehörigen selbst getragen werden. Es ist daher empfehlenswert, sich im Vorfeld genau über die Kosten zu informieren und gegebenenfalls eine individuelle Vereinbarung mit der Pflegekraft zu treffen.

Welche Zuschüsse gibt es für die Verhinderungspflege?

Die Verhinderungspflege bietet Pflegebedürftigen eine Entlastung, wenn die eigentliche Pflegeperson kurzzeitig ausfällt. Doch wer trägt die Kosten für die Ersatzpflege? Die gute Nachricht ist: Es gibt Zuschüsse! Wie hoch diese ausfallen, hängt vom Pflegegrad ab und davon, wer die Pflege übernimmt.

Für Pflegebedürftige mit den Pflegegraden 2 bis 5 steht das Verhinderungspflegegeld zur Verfügung. Dabei handelt es sich um einen Betrag von maximal 1.612 Euro pro Kalenderjahr, der auch rückwirkend erstattet werden kann. Dieser Betrag kann durch Mittel aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden.

Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Zuschüsse, die je nach Pflegegrad und vertretender Person in Anspruch genommen werden können:

Pflegegrad 1 2 3 4 5
Verhinderungspflege durch nahe Angehörige
x
474€
818€
1.092€
1.352€
Verhinderungspflege durch Bekannte oder entfernte Verwandte oder durch professionelles Pflegepersonal
x
1.612€
1.612€
1.612€
1.612€

Nahe Angehörige können mit dem 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes entlohnt werden, wenn sie bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind. Falls Fahrtkosten oder Verdienstausfälle anfallen, kann der Betrag auf bis zu 1.612 Euro erhöht werden.

Für Bekannte oder entfernte Verwandte, beträgt der Zuschuss bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Dieses Geld wird entweder an den Pflegebedürftigen oder direkt an die Ersatzpflegekraft überwiesen.

Für eine 24-Stunden-Pflege im Rahmen der Verhinderungspflege, bei der die Pflegekraft vorübergehend beim Pflegebedürftigen einzieht und die Betreuung übernimmt, stehen ebenfalls bis zu 1.612 Euro Zuschuss zur Verfügung. Das Pflegegeld kann hierbei zusätzlich genutzt werden.

Antrag auf Verhinderungspflege richtig stellen

Wenn Sie eine Verhinderungspflege in Anspruch nehmen möchten, müssen Sie einen Antrag bei Ihrer zuständigen Pflegekasse stellen. Dabei müssen Sie lediglich angeben, wer die Ersatzpflege übernehmen wird, wie lang Sie abwesend sein werden und aus welchem Grund Sie an der Pflege verhindert sind. Falls Sie den Grund nicht angeben möchten, können Sie auch „Sonstiges“ angeben.

Es empfiehlt sich, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Die meisten Pflegekassen bieten Online-Formulare zum Herunterladen an, sodass Sie den Antrag bequem von zu Hause aus ausfüllen können.

Folgenden Fragen müssen in der Regel im Antrag beantwortet werden:

  • Wann benötigen Sie die Ersatzpflege?
  • Wer übernimmt die Ersatzpflege?
  • Wie lange sind Sie pro Tag an der Pflege verhindert?
  • Wie viel bezahlen Sie für die Pflege im genannten Zeitraum?

 

Je nach Pflegegrad und Art der Ersatzpflege stehen Ihnen unterschiedliche Zuschüsse zur Verfügung, die in der vorherigen Tabelle aufgeführt sind. Wenn absehbar ist, dass die Mittel der Verhinderungspflege zur Finanzierung der Leistung nicht ausreichen, können zur Verfügung stehende Ansprüche aus der Kurzzeitpflege übertragen werden. Diese Option können Sie direkt im Antrag vermerken.

Mit einem gut vorbereiteten Antrag auf Verhinderungspflege und den richtigen Informationen zur Hand steht einer erfolgreichen Inanspruchnahme der Leistungen nichts mehr im Wege.

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Fazit: Verhinderungspflege als wertvolle Unterstützung für pflegende Angehörige

Die Verhinderungspflege ist eine wertvolle Leistung der Pflegeversicherung, die pflegenden Angehörigen eine wichtige Unterstützung bietet. Die Möglichkeit, eine vorübergehende Entlastung zu erhalten, um sich zu erholen oder anderweitige Verpflichtungen wahrzunehmen, ermöglicht es den Pflegenden, ihre Lieben langfristig und kontinuierlich zu pflegen. Die Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Jahr in Anspruch genommen werden und es sind Zuschüsse von bis zu 1.612 € möglich.

FAQ

Verhinderungspflege steht allen Pflegebedürftigen zu, die mindestens Pflegegrad 2 haben und von einer oder mehreren Personen in häuslicher Umgebung gepflegt werden. Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht, wenn die Pflegeperson vorübergehend verhindert ist und die Pflegebedürftigkeit während dieser Zeit anderweitig sichergestellt werden muss. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder verreist ist. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass die Pflegekasse die Verhinderungspflege nur bezahlt, wenn der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate zuvor für wenigstens sechs Monate im häuslichen Bereich gepflegt wurde.

Der Anspruch auf Verhinderungspflege beträgt bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr und kann auch auf mehrere Einzelzeiten aufgeteilt werden. Unter bestimmten Umständen kann dieser Anspruch auch auf bis zu acht Wochen erweitert werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Verhinderungspflege von der Pflegekasse bewilligt werden muss und eine rechtzeitige Beantragung erforderlich ist.

Die Verhinderungspflege kann für maximal sechs Wochen im Kalenderjahr in Anspruch genommen werden. Innerhalb der sechs Wochen können Pflegebedürftige wählen, ob sie die Verhinderungspflege stunden- oder tageweise in Anspruch nehmen möchten. Die Verhinderungspflege kann auch in mehreren Abschnitten beansprucht werden, sofern die maximale Gesamtdauer von sechs Wochen im Kalenderjahr nicht überschritten wird.

Es ist wichtig zu beachten, dass die sechswöchige Höchstgrenze für Verhinderungspflege unabhängig von anderen Leistungen der Pflegeversicherung ist, wie zum Beispiel der Kurzzeitpflege oder der Tagespflege.

Im Pflegegrad 1 gibt es keine Verhinderungspflege. Der Pflegegrad 1 ist der niedrigste Pflegegrad und beinhaltet im Vergleich zu den Pflegegraden 2 bis 5 deutlich weniger Leistungen. Es werden lediglich Pflegehilfsmittel und Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes bezuschusst. Daher besteht auch kein Anspruch auf Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson.

Ob die Verhinderungspflege versteuert werden muss, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Für nahe Angehörige bis zum 2. Verwandtschaftsgrad ist eine Kostenerstattung in Höhe des 1,5-fachen Pflegegeldes vorgesehen, welche in diesem Rahmen auch steuerfrei ist, wenn nur eine Person gepflegt wird. Für Personen, die öfter und mehrere Personen pflegen und dafür Geld erhalten, empfiehlt es sich, beim Finanzamt nachzufragen, ob die Verhinderungspflege versteuert werden muss. Das gleiche gilt auch für nicht verwandte Personen, die sich zur Pflege sittlich verpflichtet fühlen. Ein Nachweis kann von einigen Finanzämtern verlangt werden.

Ja, die Verhinderungspflege kann bis zu vier Jahre rückwirkend beantragt werden, wenn in diesem Zeitraum bereits Kosten entstanden sind und alle Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege erfüllt waren. Dies ist in Paragraf 45 Absatz 1 des Sozialgesetzbuches I geregelt. Wichtig ist hierbei, dass Sie alle entsprechenden Nachweise vorlegen können. Wenn Sie also in der Vergangenheit eine Pflegeperson vertreten oder gepflegt haben und dabei Kosten entstanden sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.

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